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Gurtpflicht

Die Gurtpflicht wurde am 1. Januar 1976 in Deutschland einführt. Sie galt zunächst nur für die Passagiere auf den Vordersitzen. Erst im August 1984 wurde die Gurtpflicht auf die Passagiere auf den Rück- sitzen ausgedehnt.

 

Seit diesem Zeitpunkt müssen sämtliche Fahrzeuginsassen während der Fahrt angeschnallt sein. Für Kinder gibt es dabei spezielle Sitz- und Gurtsysteme.

 

Die Einführung der Gurtpflicht hat eine deutliche Abnahme der Verletzungen und Todesfälle im Straßenverkehr bewirkt. Ausnahmen von der Gurtpflicht gibt es lediglich für Oldtimer und spezielle Nutz- fahrzeuge.

 

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