Wenn Sie beispielsweise mit einem Autokredit ein neues Auto kaufen möchten, ist das mit dem Autokaufvertrag meisten kein großes Problem. Das jeweilige Autohaus hält mit Sicherheit für Ihr neues Auto den passenden Kaufvertrag bereits bereit; es könnte sich natürlich dennoch lohnen, sich ein wenig auszukennen und sich als Kunde den Kfz-Kaufvertrag einmal genauer anzusehen, bevor man ihn unterschreibt.
Autokaufvertrag beim privaten Auto (ver-)kauf
Bei einem privaten Autokauf oder Verkauf gelten etwas andere Regeln und bisweilen wird die Sache mit dem Autokauf-Vertrag in diesem Fall auch völlig weggelassen. Verkaufen Freunde oder Bekannte einander beispielsweise ein Auto, so wird manchmal auf einen Kfz-Kaufvertrag verzichtet: Man kennt sich ja und man vertraut sich. Ob der Kauf oder Verkauf ohne Kaufvertrag die richtige Entscheidung ist, ist eine andere Frage. Es hat nicht unbedingt mit Misstrauen zu tun, wenn man auch bei solchen Käufen auf einen Autokaufvertrag besteht. Menschliche Kommunikation ist anfällig für Missverständnisse und so muss es nicht einmal unbedingt böser Wille sein, wenn ein Autokauf ohne Auto – Kaufvertrag möglicherweise zu Streitereien führt. Wählen Sie daher auch beim Autokauf unter Freunden, Bekannten oder Verwandten den Kauf mit Autokaufvertrag und ohne allzu große Gefahr von Missverständnissen. Noch wichtiger ist die Sache mit dem Autokaufvertrag natürlich, wenn einander fremde Menschen als Käufer und Verkäufer eines Autos auftreten und ein Geschäft miteinander abschließen. Ein Handschlag genügt da in keinem Fall.
Was im Autokauf-Vertrag drinstehen sollte
Der Autokaufvertrag sollte möglichst für beide Seiten beim Autokauf rechtliche Sicherheiten geben, für den Verkäufer wie für den Käufer. Schauen wir uns wichtige Inhalte beim Kaufvertrag zunächst aus Käufersicht an. Für den Käufer sollten einige wichtige Details zum verkauften Auto im Auto – Kaufvertrag enthalten sein. So sollte beispielsweise im Autokaufvertrag die Garantie des Verkäufers festgehalten werden, dass der verkaufte Wagen auch tatsächlich mitsamt allem Zubehör ohne Wenn und Aber ihm gehört. Daneben sollten weitere Aussagen über den verkauften Wagen im Autokaufvertrag fixiert werden. Der Käufer sollte im Kfz-Kaufvertrag entweder wahrheitsgemäß festhalten, dass der Wagen während der Zeit, in der der Verkäufer der Autobesitzer war, keinen Unfallschaden und keine andere Beschädigung erlitten hat, oder aber ihm bekannte Schäden des Wagens auflisten. Er sollte im Autokaufvertrag auch schriftlich bestätigen, dass ihm keine Schäden am Wagen bekannt sind, die vor seiner Zeit als Besitzer entstanden sind. Für beide Vertragspartner ist natürlich entscheidend, dass die Kontaktdaten (Name und Anschrift) im Autokaufvertrag enthalten sind. Ansonsten besitzt man eventuell einen Vertrag, kann aber auf den Vertragspartner nicht mehr zurückgreifen. Für den Autoverkäufer können Inhalte im Autokauf-Vertrag entscheidend sein, mit denen sich der Käufer verpflichtet, den Wagen spätestens eine Woche, nachdem der Fahrzeugbrief übergeben wurde, umzumelden.
Was den privaten Autokauf vom Händlerkauf unterscheidet
Eine oftmals beim Autokauf wiederkehrende Frage ist die nach der Sachmängelhaftung: Muss der Verkäufer nach dem Verkauf des Wagens noch für zum Verkaufszeitpunkt erkennbare Sachmängel am Wagen haften? Bei einem Autokauf von Privat an Privat enthält der Auto-Kaufvertrag häufig einen Ausschluss der Sachmängelhaftung. Der Verkäufer kann dann meistens nur bei nachgewiesener Täuschung des Käufers für Sachmängel am Wagen haftbar gemacht werden. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Händler darf ein solcher Ausschluss im Autokaufvertrag nicht existieren. Die Sachmängelhaftung gilt hier mindestens ein Jahr lang.
Autokaufvertrag zum Download
Im Internet gibt es Vordrucke für einen Kfz-Kaufvertrag, die sich kostenlos nutzen lassen. Achten Sie aber darauf, dass die Vorlagen nicht zu alt sind und dass der Autokaufvertrag gemeinsam mit einem Juristen entwickelt wurde.