Kreditfähigkeit
Die Fähigkeit einer Person, rechtsgültige Kreditverträge abzuschließen. Beurteilt wird die Kreditfähigkeit unter anderem auf der Grundlage der Rechts- und Geschäftsfähigkeit der jeweiligen Person.
Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen nach der Geburt. Geschäfts- fähig sind alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Außer der Kreditfähigkeit prüft die Bank vor der Kreditvergabe auch die Kreditwürdigkeit, d.h. die Fähigkeit und Bereitschaft des Antragstellers, seine Pflichten aus dem Kreditvertrag zu erfüllen. |