Kreditvertrag
Eine schriftliche Vereinbarung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber über den Kredit und die Konditionen seiner Vergabe.
Der Kreditvertrag legt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im Einzelnen fest. Zu den wichtigsten Inhalten gehören Kreditbetrag, Zinssatz, Kreditkosten, Kündigungsfristen und Sicherheiten.
Der Kreditvertrag ist erst mit der Unterschrift beider Vertragsparteien gültig. Gleichzeitig stimmt der Kreditnehmer auch den Allgemeinen Geschäftbedingungen des Kreditinstituts zu. |