Preisangabenverordnung (PangV)
Bei der Preisangabenverordnung (PangV) handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, nach der die Kreditinstitute verpflichtet sind, bei allen Kreditverträgen, Kreditangeboten und Kreditbestätigungen sämtliche Kostenpunkte und Preise anzugeben.
So schreibt die PangV vor, dass in der Kreditbestätigung der effektive Jahreszins, die Befristung der Kreditzusage und die Abschlusshäufigkeit des Kontos ausgewiesen werden müssen. |