Während die Auto-Teilkaskoversicherung ebenso wie die Autovollkasko-Versicherung freiwillige Versicherungen sind, die abgeschlossen werden können, aber nicht müssen, handelt es sich bei der Kfz Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Falls Sie mit Ihrem Wagen einen Unfall bauen und andere Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen, muss definitiv eine Versicherung existieren, die für den Schaden aufkommt.
Mitteilung an die Haftpflichtversicherung - Gesetzestext
Beim Autoverkauf ist es wichtig, dass Sie als Verkäufer rechtzeitig eine Mitteilung an die Haftpflichtversicherung verschicken und sie darüber informieren, dass Sie das versicherte Auto veräußert haben. Eine Grundlage für die Wichtigkeit dieser Regelung ist Paragraf 95 des Versicherungsvertragsrechts „Veräußerung der versicherten Sache“:
(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.
(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.
(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.
Zeitnahe Mitteilungen und Haftung bei Probefahrten mit rotem Nummernschild
Die Mitteilung an die Kfz Haftpflichtversicherung sollte innerhalb von einer Woche nach dem Verkauf des Wagens erfolgen. Durch diese Mitteilung an die Haftpflichtversicherung und einen Autokaufvertrag, in dem auch die Übergabe des Fahrzeugs notiert wird, herrscht Klarheit, wer ab wann das Fahrzeug führt. Eventuell melden Sie das Fahrzeug auch bereits vor dem Verkauf ab; eventuelle Probefahrten können dann mit einem roten Nummernschild durchgeführt werden. Sollte während solch einer Probefahrt ein Unfall passieren, ist nicht mehr die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig, sondern die private Haftpflichtversicherung. Das bedeutet dann: Bei einem Unfall machen Sie keine Meldung an die Haftpflichtversicherung fürs Kfz. Stattdessen wird eine Mittelung an die private Haftpflichtversicherung gemacht. Durch die Mitteilung an die private Haftpflichtversicherung wird der Schaden im Allgemeinen geregelt.
Inhalte einer Mitteilung an die Haftpflicht
Was soll drinstehen in einer Mitteilung an die Haftpflichtversicherung im Fall eines Autoverkaufs? Drinstehen sollten in der Mitteilung an die Haftpflicht beispielsweise der Name des Versicherungsnehmers und die Versicherungsnummer, sodass die jeweilige Gesellschaft das Schreiben schnell zuordnen kann. Dann sollte die Mitteilung an die Haftpflichtversicherung Angaben zum Fahrzeug beinhalten, also etwa den Hersteller, den Fahrzeugtyp, das amtliche Kennzeichen und das Datum der Zulassung. Daneben sollten bei der Mitteilung an die Haftpflicht Daten wie der Name und die Adresse des Käufers nicht fehlen. Schließlich sollte genau festgehalten werden, wann der Wagen an den Käufer übergeben wurde. Sie können solch eine Mitteilung an die Haftpflichtversicherung natürlich selbst schreiben. Als Alternative stehen Ihnen allerdings auf einigen Seiten im Internet auch kostenlose Vordrucke zur Verfügung.